Der Weg zur Ergotherapie

Für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Überweisungsschein) mit Diagnose aus dem ICD-10 des*der Hausarztes*Hausärztin, Facharztes*Fachärztin oder Kinderarztes*Kinderärztin. 

 

Eine chefärztliche Bewilligung der ergotherapeutischen Behandlung ist im Moment nur bei der SVS und der KFA notwendig. Die Bewilligungspflicht bei allen anderen Kassen ist bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

Für die chefärztliche Bewilligung bei der SVS und KFA erhalten Sie einen Behandlungsplan zur Vorlage bei der Kasse. Lediglich die erste Therapieeinheit ist bewilligungsfrei.

 

Die Anzahl der Therapieeinheiten, die Therapiedauer je Therapieeinheit sowie die Therapiefrequenz sind von der jeweiligen Erkrankung/Diagnose des*der Patienten*Patientin abhängig. 

 

Die Kostenrückerstattung erfolgt nach dem Wahlarzt*Wahlärztinnen Prinzip.

Sie begleichen ihre Honorarnote (Rechnung) per Überweisung innerhalb von 5 Tagen.

Anschließend können Sie die Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung und der ärztlichen Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung (je Leistung und Krankenkasse) können Sie unter der Rubrik Tarife & Kostenrückerstattung einsehen. 

 

Bei Fragen können Sie sich auch gerne telefonisch unter der Nummer 0699–109 67 141 oder per E-Mail: kontakt@ergo-lehner.at an mich wenden.